Mieten/Preise

Mieten/Preise


Hier erfahrt ihr, wie ihr euch unsere Bubble Balls mieten könnt, was sie kosten und was bei einer Leihe beachtet werden muss.


Mietgebühr und Zahlung

Die Mietgebühr ist nach Abschluss des Mietvertrags per Vorkasse auf das angegeben Bankkonto zu überweisen oder in bar bei der Übergabe der Bubble Balls zu entrichten. Die Mietbedingungen werden zuvor in einem verbindlichen Mietvertrag festgehalten, eine Einweisung zur Benutzung der Bubble Balls wird auf dem Mietvertrag ebenfalls schriftlich protokolliert. Folgende Mietkonditionen bieten wir an:


Miete 3 Stunden: 20,00€/Ball

Miete 24 Stunden: 25€/Ball


Bei einer Mietdauer über 3 Stunden gewähren wir für den Transport bzw. Auf-/Abbau eine Karenzzeit von zusätzlich einer Stunde (insgesamt also 4 Stunden). Bei einer 24 Stunden Miete können die Bubble Balls - je nach Verfügbarkeit und vorheriger Absprache - bereits am Vorabend des eigentlichen Mietzeitraums abgeholt werden. Zur Miete gehören immer auch eine elektrische Pumpe sowie geeignete Transporttaschen (weiteres Spielmaterial, z.B. Hütchen, Aufklapptore usw. auf Anfrage) und bei Bedarf ein Verlängerungskabel zum Anschluss der Pumpe.


Die Bubble Balls müssen in Erwitte abgeholt werden. Ein Angebot für eine Lieferung und/oder Abholung erstellen wir auf Nachfrage. Für den Transport eignet sich ein Auto mit größerem Kofferraum und umgeklappten Sitzen, ideal ist z.B. ein Kombi. 8-10 Bälle lassen sich so maximal transportieren.


Events

Sofern der Wunsch nach einem Event unter unserer angeleiteten Aufsicht besteht, können wir auch zu diesem Zweck ein Angebot erstellen. Der Preis richtet sich dann nach der Anzahl der Bubble Balls, der Entfernung zum Veranstaltungsort sowie der Dauer des Einsatzes.


Kaution

Die Kaution beläuft sich auf 50,00€. Die Kaution ist bei Übergabe der Bubble Balls in bar zu entrichten und wird bei der Rückgabe nach Prüfung der Vollständigkeit (Bubble Balls und Zusatzmaterial) an den Mieter zurückgegeben.

 

Stornierung

Eine kostenlose Stornierung ist bis 72 Stunden vor Einsatzbeginn möglich. Danach wird eine Entschädigungsgebühr in Höhe von 50% des Gesamtmietpreises (ohne Transportkosten) fällig.


Gutscheine

Auf Anfrage können wir auch Gutscheine mit variablen Geldwerten anbieten. Bei einigen besonderen Events verkaufen wir auch Gutscheine zum halben Preis (Beispiel: 10€ bezahlen für einen 20€ Gutschein).


Benutzung

Die Bubble Balls sind gemäß der Aufbauanleitung (Video) bzw. der Einweisung durch den Vermieter auf- und abzubauen. Der Mieter muss geeignetes Aufsichtspersonal stellen, welches die Benutzung ständig und verantwortungsbewusst überwacht.

 

Die Bubble Balls dürfen ausschließlich in einer Halle oder auf einer vorher überprüften Rasenfläche (kein Kunstrasen!) benutzt werden. Bei Verwendung auf dem Rasen muss vorher vom Mieter sichergestellt werden, dass keine groben Steine, Stöcker, Scherben oder andere scharfkantigen Gegenstände auf der Spielfläche vorhanden sind. Die Bubble Balls dürfen nur auf geraden Flächen verwendet werden. Das Tragen von Stollenschuhen ist nicht erlaubt.

 

Der Mieter ist verpflichtet, bei der Übergabe der Bubble Balls den ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Bei der Rückgabe meldet der Mieter entstandene Schäden und Verluste. Bei Beschädigung durch unsachgemäßen Gebrauch ist der Mieter verpflichtet, den Wiederbeschaffungswert zu erstatten oder die Reparaturkosten zu tragen. Dies gilt auch für weitere, im Lieferumfang enthaltene Gegenstände (elektrische Luftpumpe, Transporttasche, Aufklapptore, Verlängerungskabel o.Ä.).

 

Der Mieter verpflichtet sich, die Bubble Balls pfleglich zu behandeln und in einem sauberen und trockenen Zustand in der vorgesehenen Tasche verpackt zurückzugeben. Bei Verschmutzung hat der Mieter dem Vermieter eine Reinigungsgebühr in Höhe von EUR 10,00€ pro Ball zu zahlen.

 

Der Mieter darf von der entliehenen Sache keinen anderen als den vertragsgemäßen Gebrauch machen. Er ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Bubble Balls an Dritte eigenständig zu veranlassen.

 

Haftung

Gefahrenübertragung und Haftung gehen für den gesamten Mietzeitraum ab Übergabe bis zur Rückgabe in vollem Umfange auf den Mieter über. Der Vermieter lehnt jede Inanspruchnahme ab. Jeder an den Bubble Balls entstandene Schaden ist dem Vermieter unverzüglich zu melden.

 

Der Mieter übernimmt die Haftung für alle Schadensersatzansprüche, die sich aus der Benutzung der Bubble Balls ergeben. Diese sind ausschließlich vom Mieter zu regulieren. Für den ordnungsgemäßen Zustand der Bubble Balls zum Zeitpunkt des Mietbeginns ist der Vermieter verantwortlich. Der Vermieter übernimmt keine Haftung, wenn die Bubble Balls aus irgendwelchen Gründen (z.B. Beschädigung durch Vormieter) nicht zur Verfügung gestellt werden können.

 

Bei Regen, Gewitter, Sturm oder anderen Extremwetterlagen dürfen die Bubble Balls nicht im Freien verwendet werden, da sich hieraus ein erhöhtes Verletzungsrisiko ergibt.